Kurzarbeit… und jetzt?
3. Juni 2020
Gratisproben nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Apotheker zulässig
25. September 2020
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Das Home Office – Ihr neuer Arbeitsplatz…

Vieles wird nach Corona anders sein, nicht zuletzt die Art und Weise zu arbeiten – Homeoffice, Videokonferenzen aber auch die virtuelle Sprechstunde beim Arzt – all diese Szenarien sind nicht neu, waren jedoch bis vor ein paar Monaten in den meisten Betrieben vieler Branchen etwas, das man zwar kannte, jedoch nicht praktizierte. Zu aufwändig die Einrichtung, zu kompliziert, die über Jahre eingefahrenen Arbeitsabläufe anzupassen…

 

Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice, so dass man weder pauschal von einem arbeitnehmerseitigen Recht hierauf sprechen kann noch spiegelbildlich von einer arbeitgeberseitigen Verpflichtung, seinen Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen.

 

Allerdings haben die letzten Wochen und Monate gezeigt, dass in immer mehr Branchen immer mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten.

 

Um diese neue Art des Arbeitens rechtssicher zu gestalten, sollten dessen Umfang und Inhalt vertraglich geregelt werden. Insbesondere die jeweiligen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien sollten der neuen Arbeitssituation angepasst werden, selbst wenn diese zunächst nur vorübergehender Natur ist. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Frage, zu welchen Zeiten die Arbeitsleistung im Homeoffice zu erbringen ist.

 

Gerne berate ich Sie bei Fragen zur arbeitsvertraglichen Gestaltung derartiger Vereinbarungen.